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BengalinatorsNiederösterreich
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Pflichtangaben

Impressum

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Anbieter nach § 5 ECG

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UID-Nummer
falls vorhanden
Behörde
Bezirkshauptmannschaft Amstetten

Offenlegung nach § 24 MedienG

Medieninhaber
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Grundlegende Richtung
Darstellung der Bengalkatzen-Zucht Bengalinators und Information über die Rasse.

Tierhaltung

Hobbyzucht mit einer Zuchtkatze. Wer bis zu drei Würfe im Jahr abgibt, muss die Haltung formlos bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden; erst darüber greift die Bewilligungspflicht nach § 31b Abs. 2 TSchG.

Meldung erfolgt am
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Zuchtverband
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Zuchtname
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Streitbeilegung

Verbraucher können Streitigkeiten über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bilder

Alle Katzenfotos auf dieser Seite zeigen derzeit fremde Tiere unter freier Lizenz und sind als Beispielbild markiert. Der Bildnachweis steht im Fuß jeder Seite. Das Logo ist Eigentum der Zucht.